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Häufig gestellte Fragen & Antworten
Bikefitting FAQ
FAQ – Werkstatt AGB
Kostenschätzungen dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich. Während der Reparatur kann sich der Arbeits- oder Materialaufwand ändern, wenn weitere Mängel festgestellt werden. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag wird auf Wunsch erstellt und ist kostenpflichtig. Die Werkstatt darf den geschätzten Betrag um bis zu 20 % überschreiten, ohne dass eine erneute Zustimmung erforderlich ist.
Wenn eine Reparaturprüfung ohne anschließende Beauftragung erfolgt, fällt eine Diagnose- und Aufwandspauschale von 39 € inkl. MwSt. an. Diese deckt den Arbeitsaufwand für Prüfung, Dokumentation und Teileermittlung ab – unabhängig davon, ob später eine Reparatur beauftragt wird.
Wird im Verlauf der Arbeiten festgestellt, dass zusätzliche Reparaturen notwendig sind, informiert die Werkstatt Kund:innen darüber. Wenn der neue Gesamtbetrag den ursprünglichen Schätzwert um mehr als 20 % übersteigt, erfolgt die Fortsetzung der Reparatur erst nach Zustimmung.
Wird eine Reparatur auf Wunsch der Kund:in oder aus technischen Gründen (z. B. wirtschaftlicher Totalschaden) abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie verbaute Teile in Rechnung gestellt. Bereits begonnene Arbeiten sind zu vergüten.
Die Werkstatt kann den Einbau kundenseitig mitgebrachter Teile ablehnen. Wird der Einbau auf ausdrücklichen Wunsch vorgenommen, übernimmt die Werkstatt keine Haftung oder Gewährleistung für Funktion, Sicherheit oder Folgeschäden. Notwendige Nacharbeiten oder Schäden durch Fremdteile werden zusätzlich berechnet.
Ein Anspruch auf ein Ersatzrad besteht nicht. Wird im Ausnahmefall ein Leih- oder Testrad bereitgestellt, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr. Für Schäden, Diebstahl oder Verlust haftet die Kund:in. Eine Versicherung besteht nicht.
Nach Benachrichtigung über die Fertigstellung soll das Fahrrad innerhalb von acht Werktagen abgeholt werden. Danach wird eine Standgebühr von 5 € pro Woche berechnet. Nach zwei Monaten ohne Abholung darf das Fahrrad nach schriftlicher Ankündigung verwertet oder verkauft werden; ein eventueller Erlös wird gutgeschrieben.
Die Reparatur gilt mit Abnahme und Bezahlung als abgeschlossen. Kund:innen werden gebeten, das Fahrrad bei Abholung zu prüfen und eventuelle Mängel sofort mitzuteilen.
Für Produkte, die nicht bei Veloflott gekauft wurden, kann die Werkstatt auf Wunsch eine Garantieabwicklung mit dem Hersteller durchführen. Diese Leistung ist kostenpflichtig und umfasst Demontage, Wiedermontage, Versand und Kommunikation mit dem Hersteller. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungspauschale für administrativen Aufwand an. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt stets beim ursprünglichen Verkäufer.
Die Werkstatt haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Für beigestellte Teile oder unsachgemäße Nutzung wird keine Haftung übernommen.
Die Werkstatt nimmt keine getunten oder technisch manipulierten E-Bikes an. Wird eine Manipulation nach Beginn der Arbeiten festgestellt, wird die Reparatur sofort beendet, und der bis dahin entstandene Aufwand wird berechnet. Reparaturen erfolgen ausschließlich an gesetzeskonformen Fahrzeugen.
Die Zahlung erfolgt bei Abholung des Fahrrads. Eine Herausgabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Bei Abwicklungen über Versicherung, Leasing oder Förderstellen können Zuschläge für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand berechnet werden.
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Bikefitting FAQ
FAQ – Werkstatt AGB
Kostenschätzungen dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich. Während der Reparatur kann sich der Arbeits- oder Materialaufwand ändern, wenn weitere Mängel festgestellt werden. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag wird auf Wunsch erstellt und ist kostenpflichtig. Die Werkstatt darf den geschätzten Betrag um bis zu 20 % überschreiten, ohne dass eine erneute Zustimmung erforderlich ist.
Wenn eine Reparaturprüfung ohne anschließende Beauftragung erfolgt, fällt eine Diagnose- und Aufwandspauschale von 39 € inkl. MwSt. an. Diese deckt den Arbeitsaufwand für Prüfung, Dokumentation und Teileermittlung ab – unabhängig davon, ob später eine Reparatur beauftragt wird.
Wird im Verlauf der Arbeiten festgestellt, dass zusätzliche Reparaturen notwendig sind, informiert die Werkstatt Kund:innen darüber. Wenn der neue Gesamtbetrag den ursprünglichen Schätzwert um mehr als 20 % übersteigt, erfolgt die Fortsetzung der Reparatur erst nach Zustimmung.
Wird eine Reparatur auf Wunsch der Kund:in oder aus technischen Gründen (z. B. wirtschaftlicher Totalschaden) abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie verbaute Teile in Rechnung gestellt. Bereits begonnene Arbeiten sind zu vergüten.
Die Werkstatt kann den Einbau kundenseitig mitgebrachter Teile ablehnen. Wird der Einbau auf ausdrücklichen Wunsch vorgenommen, übernimmt die Werkstatt keine Haftung oder Gewährleistung für Funktion, Sicherheit oder Folgeschäden. Notwendige Nacharbeiten oder Schäden durch Fremdteile werden zusätzlich berechnet.
Ein Anspruch auf ein Ersatzrad besteht nicht. Wird im Ausnahmefall ein Leih- oder Testrad bereitgestellt, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr. Für Schäden, Diebstahl oder Verlust haftet die Kund:in. Eine Versicherung besteht nicht.
Nach Benachrichtigung über die Fertigstellung soll das Fahrrad innerhalb von acht Werktagen abgeholt werden. Danach wird eine Standgebühr von 5 € pro Woche berechnet. Nach zwei Monaten ohne Abholung darf das Fahrrad nach schriftlicher Ankündigung verwertet oder verkauft werden; ein eventueller Erlös wird gutgeschrieben.
Die Reparatur gilt mit Abnahme und Bezahlung als abgeschlossen. Kund:innen werden gebeten, das Fahrrad bei Abholung zu prüfen und eventuelle Mängel sofort mitzuteilen.
Für Produkte, die nicht bei Veloflott gekauft wurden, kann die Werkstatt auf Wunsch eine Garantieabwicklung mit dem Hersteller durchführen. Diese Leistung ist kostenpflichtig und umfasst Demontage, Wiedermontage, Versand und Kommunikation mit dem Hersteller. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungspauschale für administrativen Aufwand an. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt stets beim ursprünglichen Verkäufer.
Die Werkstatt haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Für beigestellte Teile oder unsachgemäße Nutzung wird keine Haftung übernommen.
Die Werkstatt nimmt keine getunten oder technisch manipulierten E-Bikes an. Wird eine Manipulation nach Beginn der Arbeiten festgestellt, wird die Reparatur sofort beendet, und der bis dahin entstandene Aufwand wird berechnet. Reparaturen erfolgen ausschließlich an gesetzeskonformen Fahrzeugen.
Die Zahlung erfolgt bei Abholung des Fahrrads. Eine Herausgabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Bei Abwicklungen über Versicherung, Leasing oder Förderstellen können Zuschläge für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand berechnet werden.