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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkstattleistungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Werkstattaufträge und Kostenschätzungen
  3. Kundeneigene Teile (Fremdteile)
  4. Ersatzräder und Probefahrten
  5. Fertigstellung, Abholung und Verwahrung
  6. Gewährleistung, Garantie und Hersteller-Service
  7. Haftung
  8. Eigentumsnachweis bei Reparaturannahme
  9. Zahlung, Preise und Zuschläge
  10. Gesetzeskonformes Arbeiten und getunte E-Bikes
  11. Hinweise zu Batterien und Umwelt
  12. Datenschutz

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Werkstattleistungen der Veloflott GmbH, Ingenieur-Etzel-Straße Viaduktbogen 148, 6020 Innsbruck, Österreich (nachfolgend „Werkstatt“). Sie gelten sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer, soweit nichts anderes vereinbart ist.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Werkstatt.

2) Werkstattaufträge und Kostenschätzungen

2.1 Reparaturaufträge werden nach bestem fachlichem Wissen und Gewissen ausgeführt. Alle Angaben über den voraussichtlichen Preis oder den Umfang der Arbeiten stellen eine unverbindliche Kostenschätzung dar. Während der Durchführung können sich Art und Umfang der Arbeiten ändern, wenn sich weitere notwendige Maßnahmen ergeben.

2.2 Die Werkstatt ist berechtigt, den ursprünglich geschätzten Betrag um bis zu 20 % zu überschreiten, ohne dass eine erneute Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Übersteigt der Mehraufwand diesen Rahmen, wird der Kunde informiert.

2.3 Ein Kostenvoranschlag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und ist stets kostenpflichtig, insbesondere bei Versicherungs-, Leasing- oder Drittanfragen. Wird nach Erstellung kein Reparaturauftrag erteilt, berechnen wir eine Diagnosepauschale von 39 € inkl. MwSt. für Prüfung, Dokumentation und Arbeitsaufwand.

2.4 Wird die Reparatur während der Durchführung abgebrochen (z. B. Totalschaden, wirtschaftliche Unmöglichkeit), sind die bis dahin erbrachten Leistungen einschließlich verbauter Teile zu vergüten.

3) Kundeneigene Teile (Fremdteile)

3.1 Die Werkstatt kann den Einbau von kundenseitig mitgebrachten oder beigestellten Teilen ablehnen.

3.2 Werden solche Teile auf Wunsch des Kunden verbaut, übernimmt die Werkstatt keine Haftung oder Gewährleistung für deren Funktion, Sicherheit oder Folgeschäden. Notwendige Nacharbeiten oder Schäden, die auf beigestellte Teile zurückzuführen sind, werden gesondert berechnet.

4) Ersatzräder und Probefahrten

4.1 Ein Anspruch auf ein Ersatzrad besteht nicht. Wird im Ausnahmefall ein Ersatzrad zur Verfügung gestellt, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden.

4.2 Eine Versicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung besteht nicht. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden oder Verluste am Leih- oder Testrad während der Nutzung.

5) Fertigstellung, Abholung und Verwahrung

5.1 Die angegebenen Fertigstellungstermine sind unverbindlich, da sie von der Ersatzteilverfügbarkeit abhängen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Teilelieferungen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Leihgerät.

5.2 Nach Mitteilung der Fertigstellung oder Ablauf eines vereinbarten Termins ist das Fahrrad innerhalb von 8 Werktagen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist berechnen wir eine Standgebühr von 5 € pro Woche. Die Verwahrung erfolgt auf Risiko des Kunden.

5.3 Nach einer Lagerdauer von zwei Monaten ohne Abholung behalten wir uns vor, das Fahrrad nach schriftlicher Ankündigung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten oder weiterzuverkaufen. Ein erzielter Überschuss wird dem Kunden gutgeschrieben.

6) Gewährleistung, Garantie und Hersteller-Service

6.1 Für Werkstattleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 922 ff. ABGB.

6.2 Kein Mangel liegt vor bei normalem Verschleiß, unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung der Herstellerhinweise, fehlerhaften Eigenmontagen oder Witterungseinflüssen.

6.3 Bei Fahrrädern oder Teilen, die bei der Veloflott GmbH gekauft wurden, wickeln wir Gewährleistungs- und Garantieansprüche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kostenlos ab. Gewährleistungsansprüche richten sich stets gegen den Verkäufer des Produkts.

6.4 Für Fahrräder und Komponenten, die nicht bei der Veloflott GmbH erworben wurden, bieten wir die Abwicklung von Herstellergarantieansprüchen als kostenpflichtige Serviceleistung an. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers; es besteht kein Anspruch auf kostenlose Bearbeitung durch uns.

6.5 Im Rahmen einer solchen Garantieabwicklung werden sämtliche Arbeitsleistungen und Aufwände berechnet, die für Demontage, Wiedermontage, Funktionsprüfung und Versand anfallen. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungspauschale für administrativen Aufwand (z. B. Formularbearbeitung, Korrespondenz, Rückversand und Zwischenlagerung) an. Die jeweilige Pauschale wird vor Beginn der Arbeiten bekannt gegeben.

6.6 Als zertifiziertes Service-Center für Shimano, Bosch, Mahle und Fazua führen wir Servicearbeiten nach den technischen Vorgaben der Hersteller aus. Dies bedeutet jedoch keinen Anspruch auf kostenlose Leistungen, sofern das Fahrrad oder Bauteil nicht bei uns erworben wurde.

6.7 Durch die Durchführung einer Garantieabwicklung oder eines Herstellerkontakts entsteht kein neues Gewährleistungsverhältnis zwischen dem Kunden und der Veloflott GmbH. Die gesetzliche Gewährleistung verbleibt stets beim ursprünglichen Verkäufer.

7) Haftung

7.1 Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

7.3 Für Schäden durch kundenseitig beigestellte Teile, Eigenumbauten oder unsachgemäße Nutzung übernehmen wir keine Haftung. Für im Geschäft verbleibende Gegenstände besteht keine Verwahrhaftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8) Eigentumsnachweis bei Reparaturannahme

8.1 Mit Übergabe des Fahrrads bestätigt der Kunde, Eigentümer oder zur Beauftragung berechtigt zu sein. Bei begründetem Verdacht auf unklare Herkunft kann die Werkstatt einen Eigentumsnachweis verlangen oder die Annahme verweigern.

9) Zahlung, Preise und Zuschläge

9.1 Die Zahlung des Werklohns ist bei Abholung (Abnahme) fällig. Eine Herausgabe des Fahrrads erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller Leistungen.

9.2 Alle Preise verstehen sich bei Barzahlung und Abholung. Für Aufträge, die zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen (z. B. Versicherungs-, Leasing- oder Förderabwicklung), können Zuschläge erhoben werden.

9.3 Unsere Preise basieren auf Arbeitswerten, die je nach Fahrradkategorie variieren. Für komplexe Fahrzeuge, insbesondere Lastenräder und mehrspurige Fahrzeuge, gelten erhöhte Arbeitswerte.

10) Gesetzeskonformes Arbeiten und getunte E-Bikes

10.1 Die Werkstatt führt ausschließlich Arbeiten an verkehrs- und betriebssicheren Fahrrädern durch. Die Annahme oder Bearbeitung von getunten E-Bikes oder anderweitig technisch manipulierten Fahrzeugen ist ausgeschlossen.

10.2 Kunden sind verpflichtet, uns über jegliche technische Veränderungen am E-Bike zu informieren. Wird eine Manipulation nachträglich festgestellt, kann der Auftrag abgebrochen und der bis dahin entstandene Aufwand verrechnet werden.

11) Hinweise zu Batterien und Umwelt

Im Zusammenhang mit der Reparatur, Wartung oder Lieferung von Batterien und Akkumulatoren weisen wir gemäß § 29 BattG darauf hin, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich bei uns oder bei dafür vorgesehenen Sammelstellen abgeben.

12) Datenschutz

12.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihre Daten werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.

12.2 Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.veloflott.at/Datenschutzerklaerung.

Stand: 20.10.2025

Veloflott GmbH – Viaduktbogen 148, 6020 Innsbruck · Kids & Cargo – Viaduktbogen 131, 6020 Innsbruck

FAQ Liste

Kostenschätzungen dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich. Während der Reparatur kann sich der Arbeits- oder Materialaufwand ändern, wenn weitere Mängel festgestellt werden. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag wird auf Wunsch erstellt und ist kostenpflichtig. Die Werkstatt darf den geschätzten Betrag um bis zu 20 % überschreiten, ohne dass eine erneute Zustimmung erforderlich ist.

Wenn eine Reparaturprüfung ohne anschließende Beauftragung erfolgt, fällt eine Diagnose- und Aufwandspauschale von 39 € inkl. MwSt. an. Diese deckt den Arbeitsaufwand für Prüfung, Dokumentation und Teileermittlung ab – unabhängig davon, ob später eine Reparatur beauftragt wird.

Wird im Verlauf der Arbeiten festgestellt, dass zusätzliche Reparaturen notwendig sind, informiert die Werkstatt Kund:innen darüber. Wenn der neue Gesamtbetrag den ursprünglichen Schätzwert um mehr als 20 % übersteigt, erfolgt die Fortsetzung der Reparatur erst nach Zustimmung.

Wird eine Reparatur auf Wunsch der Kund:in oder aus technischen Gründen (z. B. wirtschaftlicher Totalschaden) abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie verbaute Teile in Rechnung gestellt. Bereits begonnene Arbeiten sind zu vergüten.

Die Werkstatt kann den Einbau kundenseitig mitgebrachter Teile ablehnen. Wird der Einbau auf ausdrücklichen Wunsch vorgenommen, übernimmt die Werkstatt keine Haftung oder Gewährleistung für Funktion, Sicherheit oder Folgeschäden. Notwendige Nacharbeiten oder Schäden durch Fremdteile werden zusätzlich berechnet.

Ein Anspruch auf ein Ersatzrad besteht nicht. Wird im Ausnahmefall ein Leih- oder Testrad bereitgestellt, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr. Für Schäden, Diebstahl oder Verlust haftet die Kund:in. Eine Versicherung besteht nicht.

Nach Benachrichtigung über die Fertigstellung soll das Fahrrad innerhalb von acht Werktagen abgeholt werden. Danach wird eine Standgebühr von 5 € pro Woche berechnet. Nach zwei Monaten ohne Abholung darf das Fahrrad nach schriftlicher Ankündigung verwertet oder verkauft werden; ein eventueller Erlös wird gutgeschrieben.

Die Reparatur gilt mit Abnahme und Bezahlung als abgeschlossen. Kund:innen werden gebeten, das Fahrrad bei Abholung zu prüfen und eventuelle Mängel sofort mitzuteilen.

<p>Für Werkstattleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 922 ff. ABGB. Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei normalem Verschleiß, unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Herstellerhinweisen oder eigenmächtigen Umbauten. Die Gewährleistung gilt nur für bei Veloflott ausgeführte Arbeiten.</p>

Für Produkte, die nicht bei Veloflott gekauft wurden, kann die Werkstatt auf Wunsch eine Garantieabwicklung mit dem Hersteller durchführen. Diese Leistung ist kostenpflichtig und umfasst Demontage, Wiedermontage, Versand und Kommunikation mit dem Hersteller. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungspauschale für administrativen Aufwand an. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt stets beim ursprünglichen Verkäufer.

Die Werkstatt haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Für beigestellte Teile oder unsachgemäße Nutzung wird keine Haftung übernommen.

Die Werkstatt nimmt keine getunten oder technisch manipulierten E-Bikes an. Wird eine Manipulation nach Beginn der Arbeiten festgestellt, wird die Reparatur sofort beendet, und der bis dahin entstandene Aufwand wird berechnet. Reparaturen erfolgen ausschließlich an gesetzeskonformen Fahrzeugen.

Die Zahlung erfolgt bei Abholung des Fahrrads. Eine Herausgabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Bei Abwicklungen über Versicherung, Leasing oder Förderstellen können Zuschläge für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand berechnet werden.